Maßgeblich für die Vergütung eines Scheidungsanwalts ist der Verfahrenswert. Dieser ist abhängig vom Nettoeinkommen der Ehepartner, deren Rentenanwartschaften und möglichen Regelungen zu Unterhalt oder einer Vermögensauseinandersetzung.
Die Vergütung eines Scheidungsanwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie bestimmt sich nach dem jeweiligen Verfahrenswert (auch Streitwert genannt), der durch das zuständige Familiengericht bestimmt wird. Der Verfahrenswert orientiert sich insbesondere an den Nettoeinkommen beider Ehepartner sowie daran, ob weitere Regelungen – z. B. zu Unterhalt oder Vermögen – getroffen werden müssen.
Wichtig: neben den Anwaltsgebühren fallen auch immer noch gesetzlich festgelegte Gerichtskosten an. Grundsätzlich gilt: Je höher der Verfahrenswert, desto höher fallen Anwalts- und Gerichtskosten aus.
Gut zu wissen:
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