SCHEIDUNGSKOSTEN BERECHNEN

Füllen Sie für eine erste und unverbindliche Kostenschätzung einfach das untenstehende Formular aus.

Wir legen bei der Berechnung die aktuellen gesetzlichen Gebührensätze zugrunde und so erfahren Sie, was Ihre einvernehmliche Scheidung in etwa kosten wird.

Ihre Scheidungskosten

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Bitte tragen Sie hier Ihr aktuelles monatliches Nettoeinkommen ein.

Falls Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte haben, sollten Sie diese für ein präziseres Ergebnis mitberücksichtigen.

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Bitte tragen Sie hier das aktuelle monatliche Nettoeinkommen Ihres Partners oder Ihrer Partnerin ein.

Falls Ihr Partner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte haben, sollten Sie diese für ein präziseres Ergebnis mit berücksichtigen.

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Rentenanwartschaften sind Rentenansprüche, die eine Person durch Beitragszahlungen in gesetzliche  oder andere Rentenversicherungen erworben hat.

Beispiel: Wenn Sie beide in die Deutsche Rentenversicherung einbezahlt haben, tragen Sie hier "2" ein. Falls Sie zusätzlich in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen oder einbezahlt haben, beträgt die Zahl "3." Hat Ihr Partner darüber hinaus beispielsweise eine Riester-Rente abgeschlossen, beträgt die Zahl "4".

Eigenes monatliches Netto-Einkommen: _
Monatliches Netto-Einkommen Partner: _
Anzahl Rentenanwartschaften: _
  • Anwaltsgebühr
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  • Gerichtsgebühr
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  • Gesamtkosten (netto)
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  • Gesamtkosten (brutto) inkl. 23,80 € Auslagenpauschale
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Wichtig:
Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung. Darüber hinaus basiert die Rechnung auf der Annahme einer einvernehmlichen Scheidung. Im Falle eines Streites über weitere Scheidungsfolgen, zum Beispiel zur Aufteilung des Vermögens, können sich Kosten im Laufe des Verfahrens deutlich erhöhen.

Gut zu wissen: Abzug von Kinderfreibeträgen
Unserer Erfahrung nach verzichten  Gerichte inzwischen mehrheitlich auf die Anwendung von Freibeträgen für Kinder unter 18 Jahren. Im Sinne einer seriösen Schätzung, haben wir daher auf den Abzug von möglichen Freibeträgen verzichtet. Je nach Gericht, können Sie also die Kosten noch etwas reduzieren, falls Sie Kinder unter 18 Jahren haben.

Sie möchten die Unterlagen zur Vorbereitung Ihrer Scheidung im nächsten Schritt einreichen? Hier gehts zum Scheidungsformular. Sie haben noch Fragen? Hier können Sie einen kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

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