Die Gerichtskosten bei einer Scheidung werden auf Basis des Verfahrenswerts berechnet, sind gesetzlich festgelegt und werden in der Regel hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.
Die Gerichtskosten bei einer Scheidung richten sich nach dem Gesetz über Gerichtskosten Familiensachen (FamGKG). Genau wie die Anwaltskosten hängen auch die Gerichtskosten vom sogenannten Verfahrenswert (auch Streitwert genannt) ab, der durch das Familiengericht bestimmt wird. Der Verfahrenswert orientiert sich insbesondere an den Nettoeinkommen beider Ehepartner sowie daran, ob weitere Regelungen – z. B. zu Unterhalt oder Vermögen – getroffen werden müssen.
Wichtig: Die Gerichtskosten werden unabhängig von der Anzahl der beteiligten Anwälte berechnet. Sie fallen immer zusätzlich zu den Anwaltsgebühren an und sind gesetzlich geregelt.
Grundsätzlich gilt: Je höher der Verfahrenswert, desto höher die anfallenden Gerichtskosten.
Gut zu wissen:
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