Bei einer Scheidung mit Kindern sollten Regelungen zu Sorgerecht, Umgang und Unterhalt getroffen und rechtlich abgesichert werden.
Wenn Kinder betroffen sind, sollte ihr Wohl immer im Mittelpunkt stehen. Daher ist es wichtig, frühzeitig und bestenfalls einvernehmlich die erforderlichen Regelungen zu treffen – etwa zur elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht und zum Kindesunterhalt.
Grundsätzlich bleibt die gemeinsame elterliche Sorge nach der Scheidung bestehen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen oder beantragt wird. Das bedeutet: Beide Elternteile sind weiterhin gemeinsam für wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes verantwortlich.
Wichtige Punkte, die gemeinsam geklärt werden sollten:
Diese Fragen lassen sich im Rahmen des Scheidungsverfahrens klären – idealerweise im Wege einer einvernehmlichen Scheidung. Wir vermitteln Ihnen gerne einen erfahrenen Scheidungsanwalt, der Sie begleitet und Ihnen dabei hilft, die für Sie passenden Regelungen zu treffen. Die Abstimmung erfolgt transparent, verlässlich und auf Ihre individuelle Familiensituation abgestimmt. Hier geht es zum kostenlosen digitalen Kennenlern-Termin mit einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht.