Nach einer Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bestehen, es sei denn, das Familiengericht entscheidet auf Antrag eines Elternteils anders – etwa zum Schutz des Kindeswohls.
Bei einer Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bestehen. Das bedeutet: Beide Elternteile sind weiterhin gemeinsam für wesentliche Entscheidungen im Leben des Kindes verantwortlich – etwa bei der Schulwahl, medizinischen Belangen oder seinem Aufenthaltsort.
Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder ein Elternteil einen entsprechenden Antrag stellt, kann das Familiengericht das alleinige Sorgerecht einem Elternteil übertragen. Solche Fälle sind jedoch die Ausnahme.
Für den Alltag ist häufig eine praktische Aufteilung wichtig – zum Beispiel, bei wem das Kind hauptsächlich lebt und wie der Kontakt zum anderen Elternteil geregelt wird. Diese Vereinbarungen können einvernehmlich getroffen und im Rahmen des Scheidungsverfahrens dokumentiert werden.
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