Ja, denn in Deutschland gilt für Scheidungen ein sogenannter Anwaltszwang.
Anwaltszwang: Bei einer Scheidung müssen sich die Ehepartner vor dem zuständigen Familiengericht immer von einem Anwalt vertreten lassen. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben (§ 114 Abs. 1 FamFG). Diese Regelung dient dem Schutz der Interessen beider Ehepartner. Der Anwalt oder die Anwältin berät im Vorfeld über die Scheidungsfolgen und reicht anschließend den Scheidungsantrag bei Gericht ein.
Einvernehmliche Scheidung: Erfolgt die Scheidung einvernehmlich, muss nur einer der Ehepartner anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehepartner kann dem Scheidungsantrag zustimmen, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen. Bei streitigen Scheidungen hingegen benötigen beide Parteien einen eigenen Anwalt, was mit höheren Kosten verbunden ist. Eine einvernehmliche Scheidungen spart daher nicht nur Zeit, sondern auch Kosten. Voraussetzung ist jedoch, dass sich beide Parteien über Inhalt und Folgen des Scheidungsantrags einig sind.
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