Braucht man für eine Scheidung einen Anwalt?

Braucht man für eine Scheidung einen Anwalt?

Ja, denn in Deutschland gilt für Scheidungen ein sogenannter Anwaltszwang.

Anwaltszwang: Bei einer Scheidung müssen sich die Ehepartner vor dem zuständigen Familiengericht immer von einem Anwalt vertreten lassen. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben (§ 114 Abs. 1 FamFG). Diese Regelung dient dem Schutz der Interessen beider Ehepartner. Der Anwalt oder die Anwältin berät im Vorfeld über die Scheidungsfolgen und reicht anschließend den Scheidungsantrag bei Gericht ein.

Einvernehmliche Scheidung: Erfolgt die Scheidung einvernehmlich, muss nur einer der Ehepartner anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehepartner kann dem Scheidungsantrag zustimmen, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen. Bei streitigen Scheidungen hingegen benötigen beide Parteien einen eigenen Anwalt, was mit höheren Kosten verbunden ist. Eine einvernehmliche Scheidungen spart daher nicht nur Zeit, sondern auch Kosten. Voraussetzung ist jedoch, dass sich beide Parteien über Inhalt und Folgen des Scheidungsantrags einig sind.

Mehr über einvernehmliche Scheidungen erfahren Sie hier und eine erste Schätzung der Anwaltskosten können Sie hier individuell und kostenlos berechnen lassen.

Rechtsanwalt Tobias Rath
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Rechtsanwalt Tobias Rath
Rechtsanwalt Tobias Rath ist seit 2015 als Anwalt tätig und führt eine eigene Kanzlei in Frankfurt am Main. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Familienrecht und begleitet Mandantinnen und Mandanten insbesondere bei einvernehmlichen Scheidungen. Mit einer Bewertung von 4,95 von 5 Sternen auf ProvenExpert zählt er zu den bestbewerteten Anwälten in seinem Fachgebiet.