Die Kosten für einen Scheidungsanwalt richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert und sind gesetzlich geregelt.
Die Kosten für einen Scheidungsanwalt ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen maßgeblich vom sogenannten Verfahrenswert (teilweise auch Streitwert genannt) ab. Der Verfahrenswert wird vom Familiengericht festgelegt und orientiert sich an den Nettoeinkommen beider Ehepartner, deren Rentenanwartschaften, sowie daran, ob weitere Regelungen – z. B. zu Unterhalt oder Vermögen – getroffen werden müssen.
Wichtig: Neben den Anwaltskosten fallen immer auch gesetzlich festgelegte Gerichtskosten an. Dabei gilt: Je höher der Verfahrenswert, desto höher sind auch Anwalts- und Gerichtskosten.
Gut zu wissen:
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