Was kostet eine Scheidung?

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung setzen sich hauptsächlich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Wie hoch die beiden Kostenarten sind, hängt vom sog. Verfahrenswert ab.

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Dieser Artikel richtet sich an alle, die es etwas genauer wissen möchten – und verstehen wollen, wie sich die Kosten bei einer Scheidung zusammensetzen. Dabei führen wir Sie Schritt für Schritt durch die etwas komplizierte Berechnung und erklären jeden Schritt anhand eines Beispiels.

Woraus setzen sich die Scheidungskosten zusammen?

Die Gesamtkosten einer Scheidung ergeben sich im Wesentlichen aus zwei Posten:

Beide hängen vom sogenannten Verfahrenswert ab, der vom Familiengericht festgelegt wird. Je höher der Verfahrenswert, desto höher fallen Anwaltskosten und Gerichtskosten aus – beide werden anhand  vom Gesetzgeber vorgegebener Gebührentabellen bestimmt.

Wie wird der Verfahrenswert berechnet?

Die Berechnung des Verfahrenswerts ist Grundlage für die Bestimmung der Scheidungskosten. Dieser hängt von den folgenden Faktoren ab:

1. Nettoeinkommen der Ehepartner

Die Basis bildet das monatliche Nettoeinkommen beider Ehepartner, also das Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Dieses wird in der Regel mit drei multipliziert (für drei Monate). Das Ergebnis bezeichnet man als Grundverfahrenswert.

Beispiel: Hat ein Paar zusammen ein Nettoeinkommen von 3.000 Euro im Monat, ergibt das einen Grundverfahrenswert von 9.000 Euro (3.000 × 3).

Maßgeblich ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten drei Monate; das ist immer dann relevant, wenn das Nettoeinkommen eines Ehepartners im Jahr der Ehescheidung nicht einheitlich war. Zum Nettoeinkommen zählen dabei nicht nur das Arbeitseinkommen, sondern auch mögliche Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

2. Kinder unter 18 Jahren

Für jedes gemeinsame Kind unter 18 Jahren, das noch betreut oder versorgt wird, kann das Gericht den Verfahrenswert um ca. 250 pro Kind reduzieren. Diese Reduzierung soll die finanzielle Situation von Familien berücksichtigen.

Beispiel: Hat unser Ehepaar im Beispiel zwei Kinder unter 18 Jahren, kann der Grundverfahrenswert nun um 500 Euro auf 8.500 Euro reduziert werden. Diesen Wert nennt man Verfahrenswert (oder Streitwert).

Nach unserer Erfahrung machen Gerichte von diesem Abzugsposten jedoch nur selten Gebrauch. Unser Scheidungskostenrechner fragt daher auch nicht, ob das Ehepartner Kinder hat. Selbstverständlich werden sich unsere Partneranwälte in Ihrem Sinne dafür einsetzen, das Gericht davon zu überzeugen, Kinder bei der Ermittlung des Verfahrenswerts zu berücksichtigen, um die Kosten möglichst gering zu halten.

3. Anzahl der Rentenanwartschaften

Für jeden Rentenvertrag oder jede gesetzliche Rentenanwartschaft, die zwischen den Ehepartnern ausgeglichen wird, erhöht das Gericht den Verfahrenswert um jeweils 10 % des Grundverfahrenswerts.

Beispiel: Hat unser Ehepaar nun gemeinsam vier Rentenansprüche (z. B. gesetzliche Rente Partner 1, gesetzliche Rente Partner 2, betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherung), erhöht sich der Verfahrenswert entsprechend um 40% des Grundverfahrenswertes, also um 3.600 Euro (40% x 9.000 Euro). Der Verfahrenswert aus unserem Beispiel liegt dann bei 12.100 Euro (8.500 Euro + 3.600 Euro). Auf Basis dieses Verfahrenswertes werden nun die Gebühren für Anwalt- und Gerichtskosten anhand gesetzlich festgelegter Gebührensätze berechnet.

Wie werden die Scheidungskosten berechnet?

Sobald der Verfahrenswert vom Familiengericht festgelegt wurde, lassen sich die Anwalts- und Gerichtskosten berechnen. Die Kostenarten richten sich jeweils nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG). Die Beträge ergeben sich aus festen Gebührentabellen. Dazu kommt in der Regel noch eine Auslagenpauschale von 20 Euro und die Mehrwertsteuer in Höhe von 19%, die allerdings nur auf die Anwaltskosten (nicht die Gerichtskosten) angelegt wird.

Beispiel: Aus dem Verfahrenswert unseres Paares im Beispiel in Höhe von schlussendlich 12.100 Euro, ergeben sich auf Basis der Gebührensätze Scheidungskosten von etwa 2.571,35.

Ihre individuellen Kosten im Falle einer einvernehmlichen Scheidung können Sie wie eingangs erwähnt hier kostenlos und unverbindlich schätzen lassen.

Rechtsanwalt Tobias Rath
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Rechtsanwalt Tobias Rath
Rechtsanwalt Tobias Rath ist seit 2015 als Anwalt tätig und führt eine eigene Kanzlei in Frankfurt am Main. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Familienrecht und begleitet Mandantinnen und Mandanten insbesondere bei einvernehmlichen Scheidungen. Mit einer Bewertung von 4,95 von 5 Sternen auf ProvenExpert zählt er zu den bestbewerteten Anwälten in seinem Fachgebiet.