Scheidungen und andere familienrechtliche Verfahren werden teurer, die Kosten bleiben aber weiterhin transparent und gesetzlich festgelegt.
Mit Wirkung zum 1. Juni 2025 wurden die Anwalts- und Gerichtskosten erhöht: Wertabhängige Gebühren wurden um 6 %, Pauschal- und Festgebühren um 9 % erhöht, und auch Kosten für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher wurden teurer. Damit haben sich auch die Kosten für Scheidungen erhöht.
Am 7. April 2025 wurde das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz regelt eine Erhöhung der Anwalts- und Gerichtskosten in Deutschland zum 1. Juni 2025. Zweck des KostBRÄG ist unter anderem, die Kostensätze an die gesamtgesellschaftliche Einkommensentwicklung anzugleichen und die Inflation im Justizbereich auszugleichen.
Konkret steigen die sogenannten Wertgebühren (abhängig vom Streitwert) um 6 % und die Pauschal- oder Festgebühren um 9 %. Auch Gerichtskosten, Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher wurden entsprechend teurer. Bei Verfahren mit Prozesskostenhilfe (PKH) wurde die Vergütung für Rechtsanwälte ebenfalls erhöht – für Betroffene heißt das: Die staatliche Unterstützung deckt weiterhin die üblichen Kosten, auch wenn diese steigen.
Auch bei einigen familienrechtlichen Verfahren haben sich die Berechnungsgrundlagen geändert. So steigt zum Beispiel der Standardwert für Sorgerechtsverfahren von 4.000 € auf 5.000 €, was sich direkt auf die Gebührenhöhe auswirkt. Für Verbraucher bedeutet das: Künftige Verfahren, egal ob Scheidung, Erbstreit oder Zivilklage, werden etwas teurer – versteckte Kosten gibt es aber nicht, weil alle Gebühren weiterhin gesetzlich festgelegt sind. Wir haben die neuen Gebühren bereits in unserem Kostenrechner abgebildet – wenn Sie wissen möchten, was Ihre Scheidung jetzt kosten würde, klicken Sie hier.
Falls Sie im Rahmen einer bevorstehenden einvernehmlichen Scheidung mit einem qualifizierten Anwalt sprechen möchten, buchen Sie sich ganz einfach hier einen Termin.