Viele Menschen haben falsche Vorstellungen davon, was eine Scheidung rechtlich bedeutet. Ein weit verbreiteter Irrtum ist etwa, dass man nach der Trennung automatisch geschieden ist. Andere klassische Irrtümer betreffen den Unterhalt, das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen und das Sorgerecht.
Eine Scheidung ist ein rechtlich komplexer Vorgang mit weitreichenden Auswirkungen. Rund um das Thema Scheidung kursieren jedoch zahlreiche Missverständnisse. Es kann daher wichtig sein, die eigene Vorstellung von dem Hergang und den Auswirkungen einer Scheidung vorab zu überprüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Das sind typische Irrtümer bei einer Scheidung:
- Irrtum: Nach der Trennung ist man automatisch geschieden.
Richtig: Eine Scheidung muss immer durch ein Gericht ausgesprochen werden. Eine bloße Trennung reicht dafür nicht aus. - Irrtum: Nach einem Jahr Trennung endet die Ehe von selbst.
Richtig: Auch nach einem Jahr Trennung bleibt die Ehe bestehen. Erst wenn einer der Ehepartner die Scheidung beim Gericht beantragt und die Voraussetzungen vorliegen, kann sie ausgesprochen werden. - Irrtum: Eine Scheidung ist sofort nach der Trennung möglich.
Richtig: In der Regel muss mindestens ein Jahr Trennung nachgewiesen werden. Nur in seltenen Härtefällen ist eine frühere Scheidung möglich. - Irrtum: Vermögensgegenstände gehören immer dem Partner, der sie bezahlt hat.
Richtig: Grundsätzlich bleibt Eigentum bei dem, der es erworben hat. Allerdings greift bei der Scheidung oft der Zugewinnausgleich, sodass Vermögen fair zwischen den Ehepartnern ausgeglichen wird. - Irrtum: Nach der Trennung darf man sofort wieder heiraten.
Richtig: Eine neue Ehe ist erst möglich, wenn die Scheidung rechtskräftig ist. Bis dahin besteht die erste Ehe weiterhin. - Irrtum: Kinder entscheiden allein, bei wem sie leben.
Richtig: Kinder werden je nach Alter in die Entscheidung einbezogen, die letztlich aber von den Eltern – oder im Streitfall vom Familiengericht – getroffen wird. - Irrtum: Mit der Scheidung entfällt automatisch jede Unterhaltspflicht.
Richtig: Unterhaltspflichten können auch nach der Scheidung bestehen – sowohl für gemeinsame Kinder als auch unter bestimmten Voraussetzungen zwischen den Ehepartnern. - Irrtum: Das gemeinsame Sorgerecht endet automatisch mit der Scheidung.
Richtig: Auch nach einer Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bestehen. Nur wenn es dem Kindeswohl dient, kann ein Gericht einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zusprechen.
Wer sich mit diesen Punkten vorab beschäftigt und die Wahrheit kennt, kann realistische Erwartungen entwickeln und besser vorbereitet in ein Scheidungsverfahren gehen.
Wenn Sie noch mehr über die typischen Irrtümern nachlesen möchten, können Sie dies zum Beispiel in folgendem Artikel der Frankfurter Allgemeine Zeitung tun: Das sind die größten Irrtümern bei einer Scheidung.